Powered by Smartsupp

PCHC.ch macht zwischen 04.12.2024 + 02.02.2025 Winterpause. Alle bereits bestellten Artikel werden natürlich
noch ausgeliefert. Im Rückstand befindliche und während dessen lieferbar gewordene Artikel werden ebenfalls
versendet, neue Bestellungen von Artikeln mit Verfügbarkeit "Versand in ca. 1 Tag" werden verarbeitet,
da Direktversand an Lieferadresse möglich. Ich wünsche allen eine erholsame Zeit!

UND: Natürlich werden alle Bestellungen rund um Black Friday bis und mit 04.12.2024 noch versendet!
Jedoch ist , wie alle Jahre wieder um diese Zeit, mit Transportverzögerungen zu rechnen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbediungen von PC-HIGH Computers Eichmann (nachfolgend PCHC genannt)


1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen - kostenpflichtig oder gratis -, welche PCHC erbringt. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von PCHC. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PCHC hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten als gelesen und akzeptiert sobald eine Bestellung im Shop getätigt wird. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Zustandekommen eines Kaufvertrages
Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages ist, dass die Lieferadresse für die Ware in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegt. Die unter pchc.ch publizierten Produkte und Dienstleistungen stellen kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Vertragspartner dar. Sie ist unverbindlich. Indem der Vertragspartner per Internet über pchc.ch eine Bestellung absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Vertragspartner erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per E-Mail (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Vertragspartner nur darüber informieren, dass die Bestellung bei pchc.ch eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt automatisch zustande, wenn pchc.ch nicht innerhalb eines Tages nach Abgabe der Bestellung sich per Mail mit Bezug auf die versendete Bestellbestätigung meldet -> Ausnahmen sind Bestellungen auf Vorauszahlung, solange die Zahlung nicht eingegangen ist: Solange eine Bestellung nicht bezahlt ist hat pchc.ch das Recht die Bestellung zu stornieren, da Verfügbarkeiten + Preise rasch ändern. Sollte pchc.ch das Angebot des Vertragspartners nicht annehmen können, wird dies pchc.ch dem Vertragspartner innerhalb von 1 Arbeitstag nach Bestelleingang in schriftlicher Form mitteilen.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist unter Punkt 6.1 beschrieben.

3. Angebot und Lieferzeit
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige technische Angaben wie Datenblätter) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Lieferumfang dar. Effektive und gültige technische Spezifikationen, aktuelle Produktebilder sowie der Lieferumfang sind jeweils den Homepages/Verkaufsunterlagen der Hersteller zu entnehmen, da diese ihre technischen Angaben ohne Kommunikation an Lieferanten und Händler ändern können. Für externe (falsche) Verlinkungen auf unser Produktangebot (vorallem Preissuchdienste oder Datenblätter auf der Produkte-Detailseite) können wir nicht verantwortlich gemacht werden und stellen keine Zusicherung von Lieferumfang und Eigenschaften dar, da wir auf diese externen Dienste keinen Einfluss nehmen können. Bei Unsicherheiten bitte Anfragen!

Insbesondere muss das Vorhandensein von so genannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist.

Wo nötig ist pchc.ch berechtigt allenfalls ausländische Stecker/Stromkabel gegen schweizer Stecker/Stromkabel zu ersetzen oder passende Fix-Adapter beizulegen. Durch diesen Vorgang könnten Originalverpackungen von Produkten geöffnet werden.

PCHC behält sich das Recht vor direkt von den Schweizer Lieferanten die Kunden zu beliefern (Direktlieferungen).

Die Lieferzeiten werden so aktuell wie möglich gehalten und regelmässig aktualisiert. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei PCHC selber wie auch bei Lieferanten zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern, da PCHC keinen Einfluss auf Lieferanten oder Hersteller hinsichtlich Belieferungszuverlässigkeit/Verfügbarkeit hat. Über eine Änderung der Lieferzeit informiert PCHC den Kunden jeweils. Keinesfalls ist PCHC.ch in irgendeiner Weise Schadenersatzpflichtig, wenn Hersteller gegenüber den Lieferanten die in Aussicht gestellten Termine nicht einhalten können oder der Lieferant den bestellten Artikel vor dem Bestelltag von PCHC.ch ausverkauft hat/bei Lieferanten nicht mehr lagernd ist.

Die Lieferzeit beginnt ab unserem Bestelldatum beim Lieferanten, da PCHC nicht mit eigenem Warenlager arbeitet. Bestellungen bei den Lieferanten werden jeweils Montag und Mittwochmorgen 07.00 Uhr getätigt. Eine bezahlte oder auf Rechnung/Abholung getätigte Bestellung kommt somit in die nächste Sammelbestellung an obengenannten Bestellzeiten.

4. Preise / Zahlung

4.1 Preise
Massgebend sind die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST plus allfällige Transportkosten/Zahlungsgebühren.

4.2. Zahlung / Rückzahlung
Allgemein verpflichtet sich der Privatkunde den Betrag durch Rechnung, Nachnahme, Vorauszahlung, Barzahlung bei Abholung oder via elektronischem Weg (PayPal / Postfinance / Twint / Master- oder Visacard) zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Öffentliche Institutionen, Schulen oder Firmen (nur AG): diese können auf Rechnung bestellen. Gewerberechnungen sind nach Warenerhalt fällig. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 3.5% berechnet. Müssen Guthaben an Kunden zurückbezahlt werden kann dies nur via Überweisung auf Schweizer Konten stattfinden (Bank-/Postkonto), unter Verwendung einer Schweizer IBAN-Nummer. Sind Zahlungen via TWINT oder PayPal gemacht worden wird eine Rückzahlung auf diesem Weg gemacht.

Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (PowerPay) / Rechnung für Privatkunden

Mit der PowerPay - Monatsrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung mit Teilzahlungsoption begleichen. MF Group / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Zahlung per Rechnung” an (Voraussetzung ist eine einwandfreie Bonität, welche automatisch im Hnitergrund geprüft wird). Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von PowerPay. (powerpay.ch/de/agb).  Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss AGB von PowerPay anfallen. 

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden keine angenommen.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 7 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist PCHC auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Wir versenden die erste und zweite Mahnung per Mail, die dritte Mahnung per eingeschriebenen Brief; danach erfolgt die Betreibung oder Übergabe der Forderung an eine Inkassounternehmung.

5. Lieferung / Termine

5.1 Lieferung
Zu Beachten ist, dass wir kein eigenes Warenlager führen und daher entsprechen alle Verfügbarkeitsangaben denen unserer Lieferanten. Diese Angaben könnten täglich/stündlich ändern und können daher nicht verbindlich sein und sind als Näherungswerte zu verstehen. Verbindlich sind nur jene Angaben, welche wir per manuell Mail schriftlich zusichern (z.B. auf Ihre Anfrage hin oder auf manuellen Bestellbestätigungen).

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei PCHC und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor dem Öffnen der Originalverpackung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Beschreibung auf Verpackung / Abbildung / Herstellernummer etc.). Geöffnete, bereits montierte oder in Einsatz genommene Produkte (auch falsch gelieferte oder nicht mit der Beschreibung übereinstimmende) können nicht mehr zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden. Das Öffnen der Originalverpackung eines Prouktes ist gleichbedeutend mit dem Akzeptieren des Produktes/der Lieferung. Sollte der Lieferumfang/Zustand nicht jenem der Herstellerangaben oder eines Neuproduktes entsprechen, ist dies innert 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Ware als akzeptiert. Keinesfalls übernimmt PCHC Folgekosten oder Aufwand bei falsch gelieferten, dennoch in Betrieb genommenen Produkten (muss VOR in Verkehr bringen geprüft werden), welche wieder zurückgesendet oder demontiert/ausgebaut werden müssen.

Die Lieferung gilt dann als erfolgt, wenn wir  die Ware dem Transportunternehmen übergeben. Der Transportweg ist jeweils Risiko des Kunden. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Teillieferungen und Teilleistungen nach unserem Gutdünken sind zulässig und dies erfolgt portofrei. Wünscht der Kunde explizit eine Teillieferung geschieht dies zuzüglich Versandkosten. Der Kunde ist nicht berechtigt eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.

Für von Dritten verursachte Transportschäden kann PCHC nicht verantwortlich gemacht werden. Sollte auf dem Transportweg ein Schaden an Produkt oder Verpackung entstanden sein, so hat dies der Empfänger dem frachtführenden Unternehmen zwingend gleich bei Übergabe anzumelden oder, falls der Schaden erst nach dem Auspacken bemerkt wird, zwingend direkt am nächsten Schalter der Schweizer Post zu melden. Die Sendung muss unter diesem Vorbehalt angenommen werden, so dass dieser Umstand mit dem frachtführenden Unternehmen behandelt werden kann. Transportschäden an Produkt und Verpackung kann nur vom Empfänger dem Transportunternehmen gemeldet werden. Grund: Sendet der Empfänger das beschädigte Produkt ohne Meldung an die Schweizer Post an uns zurück kann nicht bewiesen werden, dass der Transportschaden beim Erstversand passiert ist. Für solche Fälle lehnt PCHC jegliche Haftung an Schaden und Produkt ab. Versteckte Transportschäden sind nach 14 Tagen nach Warenannahme direkt an PCHC zu melden.

5.2 Termine
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch PCHC steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PCHC durch Zulieferanten und Hersteller. Liefertermine im Shop wie z.B. "Versand in ca. 3-4 Tagen" beginnen jeweils ab unserem Sammelbestelltag beim Lieferanten zu zählen. Mehr Infos hierzu unter "FAQ - häufige Fragen" auf unserer Homepage.

6. Rücktritt vom Vertrag / Rückgaberecht / Annahme-/Abholungsverweigerung

6.1 Rücktritt vom Vertrag
PCHC ist berechtigt den Kaufvertrag dahinfallen zu lassen, wenn:
- der Kunde innert 5 Werktagen und nach Erinnerung per Mail keine Vorauszahlung leistet (sofern dies als Zahlungsvariante gewählt)
- bei der Bestellung/Bestellbestätigung eine offensichtlich falsche Preisberechnung/Preiszusammensetzung stattgefunden hat (Softwarefehler / falsche Daten von Lieferanten)
- wenn eine per Nachnahme verschickte Sendung nicht entgegengenommen oder eine bereitstehende Bestellung nicht abgeholt wird. Es entstehen hierbei Kosten, welche unter Punkt 6.3 erläutert werden.
- wenn eine Bestellung aus nicht selber verschuldeten Gründen der Nichtverfügbarkeit/Nichtbeschaffbarkeit (z.B. Produkt ausser Handel / beim Lieferanten nicht mehr im Sortiment) von Artikeln nicht fertiggestellt werden kann. Sollten Vorauszahlungen geleistet worden sein wird der Betrag des betroffenen Artikels zurückerstattet.

Der Kunde hat das Recht ohne Folgekosten vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn PCHC mit der Lieferung auch nach Setzen einer Nachfrist in Verzug ist.

Wurden Artikel des Kaufvertrags jedoch bereits bei den Zulieferern bestellt (wird jeweils Montag- und Mittwochmorgen 07.00 Uhr gemacht - bei Artikeln mit kürzerer Verfügbarkeit als *versand in ca. 3-4 Tagen" geschieht die Bestellung beim Lieferanten innert Minuten automatisch) bzw. der Versandprozess nicht mehr aufzuhalten, ist generell keine Stornierung mehr möglich. Willigt pchc.ch dennoch ein einen Kaufvertrag zu stornieren ist PCHC berechtigt eine Kostenentschädigung für den bis dahin entstandenen Aufwand und noch entstehende Kosten für Rückabwicklung der Lieferungen zuhanden Lieferanten zu verrechnen - mindestens jedoch 20% vom Warenwert. Wie beim Punkt 6.2 erwähnt ist der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass die von ihm bestellten Artikel mit bestehender Hard- oder Software oder die bestellten Hard- und Softwareartikel untereinander kompatibel sind oder der/die Artikel den angedachten Verwendungszweck erfüllen oder die Produktebeschaffenheit/Eigenschaften den Erwartungen entsprechen.

6.2 Rückgaberecht
Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht von gelieferten Waren. Dies betrifft insbesondere Artikel:

  • Produkte, welche nicht bei PCHC gekauft worden sind
  • Benutzte Produkte (auch nur zum ausprobieren)
  • Beschaffungsprodukte
  • Software- oder Softwarebestandteile in irgendwelcher Form und Lizenzen
  • Geöffnete Produkteverpackungen / Produkte / Geräte
  • Verbrauchsartikel (Tintenpatronen, beschreibbare Medien, Flüssigkeiten)
  • Unzufriedenheit des Kunden über das Produkt (Ausschluss von Käufen "nur zum ausprobieren" oder "Gefällt mir doch nicht"). Der Kunde muss vorher wissen, was erkauft bzw. ob das gekaufte auch seinen Ansprüchen gerecht wird.


Da PCHC kein eigenes Warenlager unterhält werden alle Artikel auf Nachfrage vom Kunden (Bestelleingang) bei den Lieferanten eingekauft = Beschaffungsprodukte.

Rückgabe von Produkten ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn eine bestellte Sache nicht mit bestehender Hard- oder Software / mitbestellter Hard- oder Software oder vorhandener Infrastruktursituation kompatibel sein sollte. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass die von ihm bestellten Artikel mit bestehender Hard- oder Software oder die bestellten Hard- und Softwareartikel untereinander kompatibel sind oder der/die Artikel den angedachten Verwendungszweck erfüllen oder die Produktebeschaffenheit/Eigenschaften den Erwartungen entsprechen.
Nehmen wir trotzdem nach Absprache Artikel zurück, so wird dem Kunden eine Rechnung über den bei PCHC entstandenen Schaden (Aufwand / Rückgabekosten Lieferant / Wiedereinlagerung) ausgestellt - mindestens jedoch 20% des Warenwertes.

6.3 Annahmeverweigerung / Abholungsverweigerung / Nichteinhaltung Kaufvertrag / Rücktritt Kaufvertrag
Bei Annahmeverweigerung, Annahmeverzug, Abholungsverweigerung (Nichtabholung nach 2 Abholungseinladungen) oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung sowie kundenseitige Nichteinhaltung/Stornierung des Kaufvertrages aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt einen Kostenersatz in Höhe von mindesten 80 CHF pro Paket (beinhaltet alle Portokosten, Strafporti für die Rücksendung und unseren Aufwand für die Abwicklung) zu verrechnen. Bei einem Artikelwert über 500 CHF wird 120 SFr. berechnet und bei Komplettsystemen (ab 4 Artikel) und Notebooks oder einem Rechnungswert der Sendung ab 1000 CHF wird mindestens 200 CHF in Rechnung gestellt. Ab einem Gesamtwert des Kaufvertrages von über 2000 CHF wird eine Aufwandentschädigung von mindestens 500 CHF in Rechnung gestellt.

7. Garantiehandling und Haftung / Wichtige Hinweise

7.1 Generell
Unsere Garantie erstreckt auf die ersten gesetzlich festgeschriebenen 2 Garantiejahre und auf der Rechnung ist jeweils die uns bekannte Herstellergarantie hinterlegt (mindestens 2 Jahre + x Jahre, welche der Hersteller darüber hinaus direkt gewährt). Einige Hersteller bieten darüberhinausgehende Garantiefristen, welche direkt beim Hersteller eingefordert werden müssen. Bieten Hersteller direkten Endkundensupport meldet der Endkunde den defekten Artikel direkt beim Hersteller/Servicecenter an. PCHC.CH wickelt nur Garantiefälle ab, bei denen die Hersteller keinen Endkundensupport bieten. Tauschen Hersteller im direkten Endkundenkontakt Artikel aus kann dieser Artikel danach nicht mehr bei PCHC.ch angemeldet, ausgetaucht oder sonst in einer Art behandelt werden, da es nicht mehr der Original bei PCHC.ch gekaufte Artikel darstellt - dieser kann von PCHC.ch bei den Lieferanten nicht mehr angemeldet werden und so ist der Hersteller in der Pflicht der Garantiebehandlung. Als Garantiefall gelten Mängel, welche nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes. Das Rücksendeporto für Reparatur-/Gutschriftssendungen zu PCHC oder direkt zum Hersteller/Servicesteller des Herstellers in der Schweiz trägt der Endkunde. Das Rücksendeporto von PCHC zum Endkunden trägt PCHC.

7.2 Haftung
PCHC ist berechtigt, nach Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine 1:1 Ersatzlieferung (Hersteller dürfen auch generalüberholte und geprüfte Produkte zur Verfügung stellen), sobald diese vom Hersteller eingetroffen ist, zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind, falls nicht anders abgemacht, ausgeschlossen. In allen Fällen muss PCHC auf die Reparaturdiagnose des Herstellers/Lieferanten warten. Diese Zeitspanne kann PCHC nicht beeinflussen und muss abgewartet werden. PCHC kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden aller Art, welche bei PCHC gekaufte Artikel verursachen werden oder verursacht haben. PCHC ist reiner Versender und ist nicht selber Hersteller der angebotenen Artikel und kann für dessen Funktionen oder Fehlfunktionen nicht verantwortlich gemacht werden. Allfällige Forderungen ausserhalb des normalen Garantieprocederes muss der Kunde direkt beim Hersteller anbringen. Hersteller haben maximal 2 x das Recht auf Instandstellung eines defekten Artikels. Ist ein Artikel auch nach 2 Instandstellungsversuchen defekt wird eine Gutschrift ausgestellt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemässen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden. Weiter ausgeschlossen sind auch Verbrauchsmaterialien wie Tintenpatronen, Tonermodule, optische Medien, Beamperlampen, Hygieneartikel (Zahnbürstenaufsätze, Rasierer-/Epiliererzubehör und dergleichen), Reinigungsmaterialien sowie Artikel von Herstellern, die eine direkte Garantieabwicklung mit dem Endkunden bieten. Eine auf 1 Jahr reduzierte Garantiezeit wird auf Akkus jeglicher Art und Leuchtmittel vereinbart.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

pchc.ch kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden aller Art, welche gelieferte Artikel aufgrund von Defekt oder Fehlfunktion erzeugen (Beschädigung von anderen Artikeln, Produktivitätsverlust oder Schäden anderer Art). Defekte Artikel müssen, wie weiter unten beschrieben, via Ticketsystem angemeldet werden.

7.3. Garantiehandling / Rücksendungen
Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit muss der Kunde das Produkt vorgängig über das Ticketsystem zur Reparatur anmelden. PCHC teilt dem Kunden eine Retourennummer mit, welche auf dem Paket aufnotiert werden muss -> so sind Vorabklärungen mit Lieferanten und Herstellern möglich. Erhalten wir Rücksendungen ohne Retourennummer hat dies folgende Nachteile: Wir behalten uns vor einen Unkostenbeitrag von mindestens 30 CHF für den höheren Aufwand zu verrechnen / defekte Artikel werden gesammelt bis Kontingent für die Zustellung an Lieferanten erreicht.

Bei Einsendung muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Umverpackung bei PCHC eintreffen. Elektronische Produkte wie CPU, Memory, Grafikkarten, Harddisks, Mainboards usw. müssen in einer antistatischen Hülle verpackt sein. Ansonsten kann es sein, dass der Hersteller den Garantieanspruch ablehnt.

Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, durch Dritte oder der Missachtung der Anweisungen von PCHC/Hersteller wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt. Wir übernehmen weder Haftung von Schäden noch Kosten, welche durch Drittfirmen entstehen.

PCHC sendet das defekte Material dem Lieferanten/Hersteller zur Reparatur/Kontrolle/zum Austausch und muss warten, bis der Lieferant/Hersteller ein Ersatz oder das reparierte Gerät zurücksendet. Die Dauer dieses Vorganges kann PCHC nicht beeinflussen - es ist zwingend auf die Rückmeldung des Herstellers abgewartet werden und vor dieser Rückmeldung sind keine weiteren Aktionen möglich (nicht immer akzeptieren die Hersteller die gemeldeten Defekte als Garantiefall).

Eine Gutschrift anstatt des Austausches oder Reparatur kann in einzelnen Fällen nach Rücksprache mit Lieferant/Hersteller erstellt werden. Die Gutschrift kann jedoch nur zum Restwert ausgestellt werden. Können Produkte nicht mehr repariert oder ersetzt werden (zum Beispiel wenn der Artikel nicht mehr Hergestellt wird oder aufgrund längerer Nichtverfügbarkeit seitens Hersteller), anerkennt der Kunde, dass einer Gutschrift über den Restwert des defekten Produktes einverstanden ist. Dies ist das übliche Vorgehen von Herstellern und ist nicht durch PCHC beeinflussbar. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Änderungen oder Instandstellungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen, sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf. Des weiteren verweisen wir auf die detaillierten und verbindlichen Garantie-Richtlinien, die jeweils den Produkten beigelegt sind.

Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur-, Service- oder Prüfzwecken ein, so willigt er ein, dass seine gesamten Daten, ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern, gelöscht werden. Für eine Datensicherung vor Anlieferung und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorene Daten frei. Dies gilt ebenso für selber eingebaute Hardware oder selber installierte Software.

Werden Artikel als Defekt gemeldet und es stellt sich nach Tests unsererseits oder seitens Lieferanten/Hersteller heraus, dass das Produkt nicht defekt war bzw. der vom Kunden beschriebene Fehler/Umstand durch den Hersteller nicht nachvollzogen werden kann, sind wir Berechtigt einen Unkostenbeitrag von 30SFr. zu verrechnen und der vom Hersteller retournierte Artikel wirde dem Kunden wieder zugestellt. Weiter ist das Testergebnis / die Rückmeldung des Herstellers zu einer Garantieangelegenheit abschliessend - stellt der Lieferant/Hersteller keinen Fehler fest ist kein nochmaliges Einsenden mit dem nochmals gleichen Fehlerbeschrieb möglich, da der Hersteller schon beim ersten Durchlauf keine Garantiebehanldung vornehmen konnte. Die Entscheide der Hersteller sind nicht durch PCHC oder deren Lieferanten beeinflussbar.

8. Datenschutz
Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden nur innerhalb PCHC verwendet und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn es für die Abwicklung des Kaufvertrages nötig ist (z.B. Rechnungsstellung).

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gossau (SG). Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Anwendbar ist schweizerisches Recht.