Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbediungen von PC-HIGH Computers Eichmann (nachfolgend PCHC genannt)

1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen - kostenpflichtig oder gratis -, welche PCHC erbringt. Verkauf und Lieferung erfolgen nur nach den AGB von fPCHC. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PCHC hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Spätestens mit dem Klick auf den Bestätigungslink in er Bestellbestätigung, bzw. bei Entgegennahme von Ware oder Leistungen gelten diese Bedingfungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Zustandekommen eines Kaufvertrages
Ein bindender Kaufvertrag ist gegeben, sobald der Kunde entweder den Aktivierungslink in der Bestellbestätigung anklickt oder die Zahlung des kompletten Betrages leistet. Dies ist für PCHC das Zeichen, dass der Kunde mit der Bestellung einverstanden ist. Ohne unsere Gegenmeldung hat auch PCHC die Bestellung akzeptiert.

PCHC ist jedoch berechtigt den Kaufvertrag dahinfallen zu lassen, wenn:
- der Kunde innert 5 Werktagen und nach Erinnerung per Mail keine Vorauszahlung leistet (sofern dies als Zahlungsvariante gewählt) oder die Bestellung aktiviert mittels Link in der Bestellbestätigung.
- bei der Bestellung/Bestellbestätigung eine offentlichtlich falsche Preisberechnung/Preiszusammensetzung stattgefunden hat (Softwarefehler)
- wenn eine per Nachnahme verschickte Sendung nicht entgegengenommen oder eine bereitstehende Bestellung nicht abgeholt wird. Es entstehen hierbei Kosten, welche unter Punkt 6.3 erläutert werden.
- wenn eine Bestellung aus nicht selber verschuldeten Gründen der Nichtverfügbarkeit von Artikeln nicht fertiggestellt werden kann. Sollten Vorauszahlungen geleistet worden sein wird der Betrag des betroffenen Artikels zurückerstattet.

Der Kunde hat das Recht ohne Folgekosten vom Kaufvertrag zurück zu treten, wenn PCHC mit der Lieferung in Verzug ist. Ist PCHC gemäss dem in den AGB beschriebenen Ablauf nicht in Verzug und der Kunde tritt vom Kaufvertrag zurück ist PCHC berechtigt eine Kostenentschädigung für den bis dahin entstandenen Aufwand und noch entstehende Kosten für Rückabwicklung der Lieferungen zuhanden Lieferanten zu verrechnen.

3. Angebot und Lieferzeit
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige technische Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Effektive und gültige Technische Spezifikationen sind jeweils den Homepages/Verkaufsunterlagen der Hersteller zu entnehmen, da diese ihre technischen Angaben ohne Kommunikation an Lieferanten und Händler ändern können. Für externe (falsche) Verlinkungen auf unser Produktangebot (vorallem Preissuchdienste) können wir nicht verantwortlich gemacht werden, da wir auf diese externen Dienste keinen Einfluss nehmen können.

Insbesondere muss das Vorhandensein von so genannten zugesicherten Eigenschaften ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Eignung eines Produktes zu einem bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt worden ist..

Die Lieferzeit beginnt ab unserem Bestelldatum beim Lieferanten und nicht bei Bestelleingang, da PCHC nicht mit eingenem Warenlager arbeitet. Bestellungen bei den Lieferanten werden jeweils am Morgen von jedem Montag und Mittwoch gemacht. Eine bezahlte oder bestätigte Bestellung kommt somit in die nächste Sammelbestellungen an obengenannten Tagen. Die Lieferzeit endet, sobald PCHC die Ware des ausführenden Logistikunternehmens übergeben oder dem Kunden eine Abholungseinladung per Mail zugestellt hat.

4. Preise / Zahlung

4.1 Preise
Massgebend sind die in unserer Bestellbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive 8.0% MWST plus allfällige Transportkosten.

4.2. Zahlung
Allgemein verpflichtet sich der Privatkunde den Betrag durch Rechnung, Nachnahme, Vorauszahlung, Barzahlung bei Abholung oder via elektronischem Weg (PayPal / Moneybookers / Yellowpay / Master- oder Visacard) zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Öffentliche Institutionen, Schulhäuser, Firmen und Stammkunden mit schriftlicher Bestellung via E-Mail oder anderweitige Vereinbarungen mit PCHC, welche die Ware per Rechnung, fällig nach Warenerhalt, bezahlen können. Bei verspäteter Zahlung wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 7 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist PCHC auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Wir versenden die erste und zweite Mahnung per Mail, die dritte Mahnung per eingeschriebenen Brief; danach erfolgt die Betreibung oder Übergabe der Forderung an eine Inkassounternehmung.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

Nach Eingabe der Adressdaten wird vor der Auswahl der Zahlungsarten eine automatische Bonitätsprüfung durchgeführt. Bei einem positiven Resultat steht allen Bestellern die Zahlungsart "Rechnung" zur Verfügung. Wird die Bonität vom System als Negativ eingestuft wird diese Zahlungsart nicht eingeblendet. PCHC gibt das Management dieser Zahlungsart (Rechnungsversand / Debitorenmanagement / Inkasso) komplett an die Firma Curabill ab. So sind die Zahlungen direkt nach erhalt der Rechnung an Curabill zu leisten (die Rechnungen sind an Curabill zediert).

Rückzahlungen, aus welchen Gründen auch immer, werden ausschliesslich auf Bank- und Postkontos gemacht (IBAN-Nummer zwingend erforderlich). Dies betrifft auch Bestellungen, welche mittels Postcard und Kreditkarten bezahlt wurden.

5. Lieferung / Termine

5.1 Lieferung
Zu Beachten ist, dass wir kein eigenes Warenlager führen und daher entsprechen alle Verfügbarkeitsangaben denen unserer Lieferanten. Diese Angaben könnten täglich/stündlich ändern. Verbindlich sind nur jene Angaben, welche wir per Mail schriftlich zusichern (z.B. auf Ihre Anfrage hin oder auf manuellen Bestellbestätigungen).

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei PCHC und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware vor dem Öffnen der Originalverpackung auf ihre Richtigfkeit zu überprüfen. Geöffnete Produkte (auch falsch gelieferte oder nicht mit der Beschreibung übereinstimmende) können nicht mehr zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden. Das Öffnen der Originalverpackung eines Prouktes ist gleichbedeutend mit dem Akzeptieren des Produktes/der Lieferung. Sollte der Lieferumfang nicht jenem der Herstellerangaben entsprechen, ist dies innert 7 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden.

Die Lieferung gilt dann als erfolgt, wenn wir das Paket bzw. die Ware dem Transportunternehmen übergeben. Der Transportweg ist jeweils Risiko des Kunden. In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Lieferungen resp. Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Teillieferungen und Teilleistungen nach unserem Gutdünken sind zulässig und dies erfolgt Portofrei. Wünscht der Kunde explizit eine Teillieferung geschieht dies zuzüglich Versandkosten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Teillieferung oder Teilleistung zurückzuweisen.

Sollte auf dem Transportweg ein Schaden an Produkt oder Verpackung entstanden sein, so hat dies der Empfänger dem frachtführenden Unternehmen gleich bei Übergabe anzumelden. Die Sendung muss unter diesem Vorbehalt angenommen werden, so dass dieser Umstand mit dem frachtführenden Unternehmen behandelt werden kann. Transportschäden an Produkt und Verpackung kann nur vom Empfänger dem Transportunternehmen gemeldet werden. Grund: Sendet der Empfänger das beschädigte Produkt zurück kann nicht bewiesen werden, dass der Transportschaden beim Erstversand passiert ist. Solche unangemeldeten Transportschäden werden von uns nur kostenpflichtig (gilt als Annahmeverweigerung (siehe Punkt 6.3) entgegen genommen.

5.2 Termine
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch PCHC steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PCHC durch Zulieferanten und Hersteller. Liefertermine im Shop wie "Versand in ca. 3-4 Tagen" beginnen jeweils ab unserem Sammelbestelltag beim Lieferanten zu zählen. Mehr Infos hierzu unter "Kundeninformationen" auf unserer Homepage.

6. Rücktritt vom Vertrag / Rückgaberecht / Annahme-/Abholungsverweigerung

6.1 Rücktritt vom Vertrag
In Fällen von Schreib- oder Rechenfehlern ist PCHC zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies trifft auch zu, wenn die Preise von PCHC als auch vom Lieferanten offensichtlich falsch berechnet wurden.

6.2 Rückgaberecht
Es besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht von gelieferten Waren. Dies betrifft insbesondere Artikel:

  • Produkte, welche nicht bei PCHC gekauft worden sind
  • Benutzte Produkte (auch nur zum ausprobieren)
  • Beschaffungsprodukte
  • Software und Lizenzen
  • Geöffnete Produkteverpackungen / Produkte / Geräte
  • Verbrauchsartikel (Tintenpatronen, beschreibbare Medien, Flüssigkeiten)
  • Unzufriedenheit des Kunden über das Produkt (Ausschluss von Käufen "nur zum ausprobieren" oder "Gefällt mir doch nicht"). Der Kunde muss vorher wissen, was erkauft bzw. ob das gekaufte auch seinen Ansprüchen gerecht wird.

Da PCHC kein eigenes Warenlager unterhält werden alle Artikel auf Nachfrage vom Kunden (Bestelleingang) bei den Lieferanten eingekauft = Beschaffungsprodukte.

Rückgabe von Produkten ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn eine bestellte Sache nicht mit bestehender Hard- oder Software / mitbestellter Hard- oder Software oder vorhandener Infrastruktursituation kompatibel sein sollte. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass die von ihm bestellten Artikel mit bestehender Hard- oder Software oder die bestellten Hard- und Softwareartikel untereinander kompatibel sind oder der/die Artikel den angedachten Verwendungszweck erfüllen. Nehmen wir trotzdem nach Absprache Artikel zurück, so wird dem Kunden eine Rechnung über den bei PCHC entstandenen Schaden (Aufwand / Rückgabekosten Lieferant / Wiedereinlagerung) ausgestellt.

6.3 Annahmeverweigerung / Abholungsverweigerung
Bei Annahmeverweigerung, Annahmeverzug oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt einen Kostenersatz in Höhe von mindesten 80 CHF pro Paket (beinhaltet alle Portokosten, Strafporti für die Rücksendung und unseren Aufwand für die Abwicklung) zu verrechnen. Bei einem Artikelwert über 500 CHF wird 120 SFr. berechnet und bei Komplettsystemen (ab 4 Artikel) und Notebooks oder einem Rechnungswert der Sendung ab 1000 CHF wird mindestens 200 CHF in Rechnung gestellt. Ab einem Gesamtwert der Sendung von über 2000 CHF wird eine Aufwandentschädigung von mindestens 300 CHF in Rechnung gestellt.

7. Garantiehandling und Haftung / Wichtige Hinweise

7.1 Generell
Unsere Garantie erstreckt auf das erste gesetzlich festgeschriebene Garantiejahr. Einige Hersteller bieten darüberhinausgehende Garantiefristen, welche direkt beim Hersteller eingefordert werden müssen. Bieten Hersteller Endkundensupport meldet der Endkunde den defekten Artikel direkt beim Hersteller an. PCHC.CH wickelt nur Garantiefälle ab, bei denen die Hersteller keinen Endkundensupport bieten. Als Garantiefall gelten Mängel, welche nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Die Garantiezeit beginnt am Datum des Verkaufes bzw. am Tage der Übergabe des Kaufgegenstandes. Das Rücksendeporto für Reparatur-/Gutschriftssendungen zu PCHC oder direkt zum Hersteller trägt der Endkunde. Das Rücksendeporto von PCHC zum Endkunden trägt PCHC.

7.2 Haftung
PCHC ist berechtigt, nach Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine 1:1 Ersatzlieferung, sobald diese vom Hersteller eingetroffen ist, zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind, falls nicht anders abgemacht, in dem Fall ausgeschlossen. In allen Fällen muss PCHC auf die Reparaturdiagnose des Herstellers/Lieferanten warten, bevor eine Ersatzlieferung oder Austausch erfolgen kann. Diese Zeitspanne kann PCHC nicht beeinflussen und muss abgewartet werden. PCHC kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden aller Art, welche bei PCHC gekaufte Artikel verursachen werden oder verursacht haben. PCHC reiner Versender und ist nicht selber Hersteller der angebotenen Artikel und kann für dessen Funktionen oder Fehlfunktionen nicht verantwortlich gemacht werden. Allfällige Forderungen ausserhalb des normalen Garantieprocederes muss der Kunde direkt beim Hersteller anbringen

Von der Garantie ausgeschlossen sind namentlich Schäden, die durch normale Abnützung, Bedienungsfehler, unsachgemässen Gebrauch oder mangelnde Sorgfalt entstanden sind. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ebenfalls Transportschäden. Weiter ausgeschlossen sind auch Verbrauchsmaterialien wie Tintenpatronen, Tonermodule, optische Medien, Beamperlampen und Reinigungsmaterialien sowie Artikel von Herstellern, die eine direkte Garantieabwicklung mit dem Endkunden bieten.

7.3. Garantiehandling / Rücksendungen
Bei Mängeln innerhalb der Garantiezeit muss der Kunde das Produkt vorgängig über das Ticketsystem zur Reparatur anmelden. PCHC teilt dem Kunden eine Retourennummer mit, welche auf dem Paket aufnotiert werden muss -> so sind Vorabklärungen mit Lieferanten und Herstellern möglich, es können passende Austauschprodukte bestellt werden um eine kürzere Wartezeit zu erreichen. Erhalten wir Rücksendungen ohne Retourennummer hat dies folgende Nachteile: Wir behalten uns vor einen Unkostenbeitrag von mindestens 30 CHF für den höheren Aufwand zu verrechnen /  kein Vorabaustausch / Defekte Artikel werden gesammelt bis Kontingent erreicht / es wird immer auf die Reparatur oder den Austausches des Herstellers gewartet.

Bei Einsendung muss das Produkt entweder in der Originalverpackung oder in einwandfreier Verpackung bei PCHC eintreffen. Elektronische Produkte wie CPU, Memory, Grafikkarten, Harddisks, Mainboards usw. müssen in einer antistatischen Hülle verpackt sein. Ansonsten kann es sein, dass der Hersteller den Garantieanspruch ablehnt.

Der Käufer ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich an PCHC anzuzeigen und deren Anweisungen zu befolgen. Mit der Durchführung von eigenen Reparaturen, der Vornahme der Reparaturen durch Dritte oder der Missachtung der Anweisungen von PCHC/Hersteller wird der Anspruch auf Garantieleistungen verwirkt. Wir übernehmen weder Haftung von Schäden noch Kosten, welche durch Drittfirmen entstehen.

PCHC sendet das defekte Material dem Lieferanten/Hersteller zur Reparatur/zum Austausch und muss warten, bis der Lieferant/Hersteller ein Ersatz oder das reparierte Gerät zurücksendet. Die Dauer dieses Vorganges kann PCHC nicht beeinflussen.

Eine Gutschrift anstatt des Austausches oder Reparatur kann in einzelnen Fällen nach Rücksprache mit Lieferant/Hersteller erstellt werden. Die Gutschrift kann jedoch nur zum Zeitwert ausgestellt werden. Können Produkte nicht mehr repariert oder ersetzt werden (zum Beispiel wenn der Artikel nicht mehr Hergestellt wird oder aufgrund längerer Nichtverfügbarkeit seitens Hersteller), anerkennt der Kunde, dass einer Gutschrift über den Zeitwert des defekten Produktes einverstanden ist. Dies ist das übliche Vorgehen von Herstellern und ich nicht durch den Händler beeinflussbar. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Änderungen oder Instandstellungsarbeiten, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen, die Nichteinhaltung der Transport-, Installations- und Betriebsbedingungen, sowie die Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf. Des weiteren verweisen wir auf die detaillierten und verbindlichen Garantie-Richtlinien, die jeweils den Produkten beigelegt sind.

Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur-, Service- oder Prüfzwecken ein, so willigt er ein, dass seine gesamten Daten, ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern, gelöscht werden. Für eine Datensicherung vor Anlieferung und für die Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorene Daten frei.

Werden Artikel als Defekt gemeldet und es stellt sich nach Tests unsererseits oder seitens Lieferanten/Hersteller heraus, dass das Produkt nicht defekt war, sind wir Berechtigt einen Unkostenbeitrag von 30SFr. zu verrechnen.

8. Datenschutz
Die Kundendaten werden nach den Vorschriften des Schweizerischen Datenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Kundendaten werden nur innerhalb PCHC verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gossau (SG). Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

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